Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von CENTRAL IMMOBILIEN

Die Angebote der CENTRAL IMMOBILIEN finden alleine auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen statt. Abweichende AGB werden nicht anerkannt. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z. B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot.

§ 1       Angaben in Angeboten

CENTRAL IMMOBILIEN weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, CENTRAL IMMOBILIEN, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. CENTRAL IMMOBILIEN, der diese Information nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten. 

 

§ 2       Weitergabeverbot

Sämtliche Information einschließlich des Objektnachweises von CENTRAL IMMOBILIEN sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformation ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CENTRAL IMMOBILIEN, an Dritte weiter zu geben.

Bei Weitergabe -auch auszugsweise - an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.

§ 3       Doppeltätigkeit

CENTRAL IMMOBILIEN darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 4       Abschluss eines anderen Geschäftes

Für den Anspruch der CENTRAL IMMOBILIEN auf Erhalt der vereinbarten Provision ist es unerheblich, ob der beabsichtigte Vertrag über die Immobilie zustande gekommen ist, oder ob ein anderer Vertrag über dieselbe Immobilie geschlossen wurde, sofern der wirtschaftliche Erfolg beider Verträge vergleichbar ist. So zum Beispiel, wenn statt eines Kaufvertrages ein Mietvertrag abgeschlossen wird.

§ 5       Anderweitig erlangte Kenntnisse

Ist der Empfänger eines Angebotes der CENTRAL IMMOBILIEN bereits vor Erhalt des Angebots in Kenntnis über die Immobilie und eine Erwerbs- / Mietmöglichkeit, so hat er die CENTRAL IMMOBILIEN unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von drei Tagen schrift­lich darüber in Kenntnis zu setzen. Wird eine Anzeige unterlassen, so haftet der Angebotsempfänger in Höhe des Provisionsanspruch der CENTRAL IMMOBILIEN bei Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt.

§ 6       Provision

Der Provisionsanspruch der CENTRAL IMMOBILIEN besteht und wird fällig, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung von CENTRAL IMMOBILIEN bezüglich des von CENTRAL IMMOBILIEN benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit von CENTRAL IMMOBILIEN ist ausreichend.

Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % p.a. über dem Basissatz fällig.

Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (Kunden von CENTRAL IMMOBILIEN) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Par­tei begründet ist, tritt an Stelle des Provisionsanspruches von CENTRAL IMMOBILIEN ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

Wird der Vertrag zu anderen als den von CENTRAL IMMOBILIEN ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von CENTRAL IMMOBILIEN nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch von CENTRAL IMMOBILIEN nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von CENTRAL IMMOBILIEN angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird. 

 

§ 7       Provisionssätze

Die Provision betragen - soweit nicht anders ausgewiesen:

- für die Vermietung von Wohnraum:                        2,38 NKM inkl. MwSt.

- für die Vermietung von Gewerberaum:                   3 NKM zzgl. MwSt.

- bei Verkauf Wohnen/Gewerbe: gilt der im Exposé ausgewiesene Provisionsbetrag in Euro. Der Provisionsanspruch ist demnach unabhängig von der tatsächlichen Abschlußhöhe zwischen Käufer und Verkäufer..

§ 8       Vertragsabschluss

Ein Vertreter der CENTRAL IMMOBILIEN ist berechtigt beim Vertragsabschluss zugegen zu sein. Ein entsprechender Termin für den Vertragsabschluss ist der CENTRAL IMMOBILIEN rechtzeitig mitzuteilen. Ferner ist der CENTRAL IMMOBILIEN eine Kopie des Vertragstextes und aller Nebenabreden auszuhändigen. Sollten Vertragsverhandlungen ohne Anwesenheit eines Vertreters der CENTRAL IMMOBILIEN durchgeführt werden, so ist der Kunde verpflichtet darüber Auskunft zu erteilen. 

 

§ 9       Maklerverträge

Maklerverträge bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. 

 

§ 10     Haftung

Die Haftung von CENTRAL IMMOBILIEN, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. Ausgenommen sind hiervon Schäden bezüglich einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

 

§ 11     Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hannover.

 

§ 12     Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.

Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

AGB's erstellt von Kanzlei Pavel:

CENTRAL IMMOBILIENVahrenwalder Str. 253A30179 HannoverTelefon 0511-8007970E-Mail info(at)central-immobilien-hannover.de

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